Soziale Medien

Rechtliche Fragestellungen beim Social Media Monitoring


Ihr Kontakt

Das Internet entwickelt sich immer mehr zu einem Netzwerk der interaktiven Kommunikation. Die Konsumenten diskutieren besonders in sozialen Netzwerken über Produkte und deren Anbieter. Es liegt deshalb für Unternehmen nahe, dass sie nicht mehr nur die klassischen, sondern auch die sog. sozialen Medien beobachten wollen. Vor diesem Hintergrund hat sich die Dienstleistung des Social Media Monitoring entwickelt. Immer häufiger greifen auch Schweizer Unternehmen darauf zurück. Nicht zuletzt aus diesem Grund wurde das Social Media Monitoring auch im Rahmen des Events „Vielfältiges Dialogmarketing“ des Schweizer Dialogmarketing Verbandes (SDV) thematisiert.

SDV-Event „Vielfältiges Dialogmarketing“

Anlässlich der 43. Generalversammlung des Schweizer Dialogmarketing Verbandes (SDV) fand am 23. April 2013 in Zürich ein Event zum Thema „Vielfältiges Dialogmarketing“ statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung hielt Lukas Bühlmann einen Vortrag mit dem Titel „Social Media Monitoring – der gläserne Konsument?“. Die wichtigsten Inhalte werden nachfolgend kurz dargestellt. Die vollständige Präsentation stellen wir Ihnen am Ende des Beitrags zum Download zur Verfügung.

Was ist Social Media Monitoring?

Unter Social Media Monitoring wird das systematische und kontinuierliche Beobachten der für ein Unternehmen relevanten Informationen, die in den sozialen Medien auftauchen, verstanden. Dieses Beobachten geschieht insbesondere im Hinblick auf eine Serviceverbesserung oder zu Markt- und Meinungsforschungszwecken. Heute bestehen viele unterschiedliche Möglichkeiten und Tools, mit denen Social Media Monitoring betrieben werden kann, dazu gehört namentlich der Einsatz von sogenannten Webcrawlern, welche die verschiedenen Netzwerke automatisiert nach relevanten Informationen durchsuchen.

Welche (rechtlichen) Probleme stellen sich?

Es ist unbestritten, dass das Social Media Monitoring sowohl für Unternehmen und als auch für Kunden zahlreiche Vorteile bietet. So kann beispielsweise dank den gesammelten Erkenntnissen und Nutzerdaten schneller auf Kundenbedürfnisse oder -reklamationen reagiert werden und aktuelle oder potenzielle Kunden können gezielter angesprochen werden. Es stellen sich aber auch diverse rechtliche Fragen. Das Hauptproblem ist dabei der Datenschutz. Es können aber auch zahlreiche andere Rechtsgebiete wie beispielsweise das Persönlichkeitsschutzrecht, das Lauterkeitsrecht oder das Urheberrecht betroffen sein.

Datenschutzrechtliche Fragen stellen sich immer dann, wenn sogenannte Personendaten bearbeitet werden. Darunter versteht man Daten, die einer bestimmten oder bestimmbaren Person zugewiesen werden können. Personendaten sind im Social-Media-Kontext beispielsweise Beiträge auf Facebook, da diese in der Regel mit dem echten Namen des Verfassers gekennzeichnet sind. Eher keine Personendaten sind dagegen Beiträge in einem Diskussionsforum, in welchen die Nutzer Pseudonyme verwenden.

Unproblematisch und rechtlich eindeutig zulässig ist nur das Sammeln, Analysieren und Verwerten von Informationen ohne Personenbezug oder Personendaten in anonymisierter Form. Dies bedeutet aber nicht, dass jede darüber hinausgehende Bearbeitung unzulässig ist. Die rechtliche Einordnung ist jedoch sehr komplex und hängt von verschiedensten Faktoren ab.

Kernfragen des Social Media Monitoring

Die Kernfrage im Schweizer Recht ist dabei, ob die Datenbearbeitung für die vom Monitoring betroffenen Personen erkennbar ist. Bei der Beurteilung dieser Frage ist grundsätzlich immer eine Einzelfallbetrachtung notwendig. Die Erkennbarkeit muss in der Regel dann verneint werden, wenn die in den sozialen Medien gesammelten Informationen mit Daten aus dem eigenen Customer Relationship Management (CRM) verknüpft werden oder Daten ausgewertet werden, die beispielsweise auf nicht-öffentlichen Facebook-Profilen veröffentlicht wurden.

Zusätzliche Fragen stellen sich insbesondere dann, wenn sogenannte „besonders schützenswerte Daten“ bearbeitet werden. Darunter fallen namentlich Informationen über politische und religiöse Ansichten sowie Gesundheitsdaten. In solchen Fällen besteht regelmässig eine Informationspflicht, d.h. die betroffenen Personen müssen vorgängig über die Datenbearbeitung informiert werden.

Fazit und Empfehlungen

Zusammenfassend kann insbesondere folgendes festgehalten werden:

  • Allgemeines Social Media Monitoring ist zulässig.
  • Die Verknüpfung der beim Monitoring ermittelten Daten mit eigenen Daten ist vielfach unzulässig.
  • Aktuelle und potenzielle Kunden dürfen im Internet nicht gezielt beobachtet werden.
  • Bei der Bearbeitung von besonders schützenswerten Daten ist besondere Vorsicht geboten.
  • Wenn immer möglich sind die Datenbearbeitungen auf ein Minimum zu beschränken und die Daten zu anonymisieren.

Downloads:

Weitere Informationen:


Artikel teilen



meistgelesen


Highlights

MLL Legal

MLL Legal ist eine der führenden Anwaltskanzleien in der Schweiz mit Büros in Zürich, Genf, Zug, Lausanne, London und Madrid. Wir beraten unsere Klienten in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts und zeichnen uns insbesondere durch unsere erstklassige Branchenexpertise in technisch-innovativen Spezialgebieten, aber auch in regulierten Branchen aus.

MLL Legal

Newsletter

MLL-News 03/22 mit Beiträgen zum Digital Markets Act, Digital Services Act, PBV-Revision, Abmahnungen zu Google Fonts, Inbox-Adverting und vieles mehr.

Zugang MLL-News 03/22

Jetzt anmelden!

Unsere Geschichte

MLL Legal ist eine führende Schweizer Anwaltskanzlei, deren Geschichte bis ins Jahr 1885 zurückreicht. Die Kanzlei ist sowohl organisch als auch durch strategische Fusionen gewachsen, von denen die Jüngste am 1. Juli 2021 zwischen Meyerlustenberger Lachenal und FRORIEP vollzogen wurde.

Durch diesen Zusammenschluss hat sich MLL Legal zu einer der grössten Wirtschaftskanzleien der Schweiz mit über 150 Anwältinnen und Anwälten in vier Büros in der Schweiz entwickelt. Auch zwei Büros im Ausland, in London und Madrid, bieten Anlaufstellen vor Ort für Klientinnen und Klienten, die Beratung im Schweizer Wirtschaftsrecht suchen.

Die Kanzlei verfügt heutzutage über ein starkes internationales Profil und ein langjährig aufgebautes globales Netzwerk. MLL Legal vereint anerkannte Führungsqualitäten und Fachwissen in allen Bereichen des Schweizer und internationalen Wirtschaftsrechts.

Über uns

Publikationen

Hier geht’s zu unseren neuesten Publikationen

COVID-19

Lesen Sie alle unsere rechtlichen Updates zu den Auswirkungen von COVID-19 für Unternehmen.

COVID-19 Information

Offene Stellen

Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung?

Unsere talentierten und ambitionierten Teams sind von einer gemeinsamen Vision motiviert, erfolgreich zu sein. Wir schätzen eine offene und unkomplizierte Kommunikation über alle Ebenen der Organisation hinweg in einem unterstützenden Arbeitsumfeld.

Offene Stellen

Real Estate Legal Update

Hier gehts zum Real Estate Legal Update 01/24. Unser Real Estate Team hat wiederum Artikel in verschiedenen Gebieten verfasst, so dass hoffentlich für alle etwas Interessantes dabei ist. Wir wünschen viel Spass bei der Lektüre.

Registrieren Sie sich hier, um unser 2 x jährlich erscheinendes Real Estate Legal Update zu erhalten.

Unser Team

Unsere über 150 Anwältinnen und Anwälte unterstützen Sie dabei, den regulatorischen und technologischen Anforderungen im modernen globalen Wirtschaftsleben erfolgreich zu begegnen und ihre wirtschaftlichen Chancen zu nutzen.

Unser Team

Revision DSG

Auf unserer Themenseite rund um die Revision des Schweizerischen Datenschutzgesetzes finden Sie regelmässig aktualisierte und umfassende Informationen und Hilfsmittel. Es ist uns ein Anliegen, Sie bei der Implementierung der neuen Vorgaben zu unterstützen.

Revision DSG Themenseite

MLL Legal on Social Media

Folgen Sie uns auf LinkedIn.